Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen geschieht auf der Grundlage des SGB VIII, insbesondere nach:
Der Hilfebedarf wird im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, den Eltern und den Vormündern ermittelt und fortgeschrieben
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung am Schlosspark • Gelderner Straße 32c • 41189 Mönchengladbach
Tel. 0 21 66 / 95 86 65 • Fax 0 21 66 / 55 14 45 • E-Mail schreiben