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Aufnahme

Aufnahmeverfahren

Über die Medien (Internet, Handy und Email) sichern wir Präsenz und Erreichbarkeit. Anfragen werden umgehend bearbeitet. Es findet ein Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten in unserer Einrichtung statt.
Gelegenheit die Räumlichkeiten und die Mitbewohner kennen zu lernen. Aufnahme bzw. Hilfeplangespräch zur Auftragsklärung und Festlegung der Maßnahmedauer

 

Aufnahmekriterien

  • Aufgenommen, mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus oder der Verselbständigung, werden Kinder im Alter von 6 Jahren bis zu 12 Jahren 
  • Kinder vor und nach dem Auseinanderbrechen von Familien 
  • Verhaltensauffällige/erziehungsschwierige Kinder 
  • Vernachlässigte Kinder 
  • Kinder mit Entwicklungsrückständen
  • Kinder mit Gewalt- und /oder Missbrauchserfahrung
  • Kinder mit Beziehungsabbrüchen 
  • Kinder aus Familien mit geringer Erziehungskompetenz 
  • Außerdem werden Kinder mit den vorgenannten Kriterien in Einzelfällen aufgenommen, die darüber hinaus eine leichte geistige Behinderung aufweisen.

Allerdings ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob das aufzunehmende Kind in die bestehende Gruppe passt und wir allen Kindern in der augenblicklichen Gruppensituation gerecht werden können. 

Nicht aufgenommen werden Kinder, die eine Suchtproblematik aufweisen oder anderweitig insbesondere durch Drogen- oder Alkoholmissbrauch und -konsum auffällig geworden sind. Weiter werden nicht aufgenommen solche Kinder, die sexuelle Auffälligkeiten aufweisen.

 
 
 

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung am Schlosspark  •  Gelderner Straße 32c  •  41189 Mönchengladbach
Tel. 0 21 66 / 95 86 65  •  Fax 0 21 66 / 55 14 45  •  E-Mail schreiben