Die Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand in die Entscheidungen und Prozesse, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, aktiv einbezogen.
Die Umsetzung dieses Prinzips erfolgt im Einzelnen durch:
- Mitentscheidungsrecht des Betreuten bei der Wahl der eigenen Bezugsperson
- Beteiligung in allen relevanten Alltagssituationen wie Freizeitgestaltung, Planung der Ferienfreizeiten, Beteiligung am HPG etc.
- offene Diskussionsrunden für Betreuer und Betreute auf Augenhöhe
- wöchentliche Gespräche in Gruppensitzungen
- Einüben von konstruktiver Kritik und deren Akzeptanz
- Entwickeln eines Spielregelkataloges in demokratischer Entscheidung mit entsprechenden Kontrollinstrumenten und Beschwerdestellen
- Die Beteiligung erfolgt dem Entwicklungsstand angemessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen freiwillig teilnehmen und dürfen keineswegs überfordert werden.
Unser Ziel ist die Verwirklichung der Kinder und Jugendrechte im Allgemeinen, die Anerkennung als eigenständiges Subjekt, die Förderung von Demokratieverständnis, Eigenverantwortlichkeit, Identifikation und Toleranz.