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Aktive Beteiligung

Die Kinder und Jugendlichen werden entsprechend ihrem Entwicklungsstand in die Entscheidungen und Prozesse, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen, aktiv einbezogen.

Die Umsetzung dieses Prinzips erfolgt im Einzelnen durch:

  • Mitentscheidungsrecht des Betreuten bei der Wahl der eigenen Bezugsperson
  • Beteiligung in allen relevanten Alltagssituationen wie Freizeitgestaltung, Planung der Ferienfreizeiten, Beteiligung am HPG etc.
  • offene Diskussionsrunden für Betreuer und Betreute auf Augenhöhe
  • wöchentliche Gespräche in Gruppensitzungen
  • Einüben von konstruktiver Kritik und deren Akzeptanz
  • Entwickeln eines Spielregelkataloges in demokratischer Entscheidung mit entsprechenden Kontrollinstrumenten und Beschwerdestellen
  • Die Beteiligung erfolgt dem Entwicklungsstand angemessen. Die Kinder und Jugendlichen sollen freiwillig teilnehmen und dürfen keineswegs überfordert werden.

Unser Ziel ist die Verwirklichung der Kinder und Jugendrechte im Allgemeinen, die Anerkennung als eigenständiges Subjekt, die Förderung von Demokratieverständnis, Eigenverantwortlichkeit, Identifikation und Toleranz.

Beschwerdemanagement innerhalb der Einrichtung

  • In unserer Einrichtung gibt es immer zwei Anlaufstellen für mögliche Beschwerden der Bewohner/Innen. Dies sind zum einen die Einrichtungsleitung und zusätzlich ein Sozialpädagoge als Vertrauensperson. Hiermit soll vermieden werden, dass eine Kritik nicht geäußert werden kann, weil sie die zuständige Anlaufstelle selbst betrifft.
  • Zudem gibt es die Möglichkeit der Beschwerde beim Vormund direkt (Aushändigen der Visitenkarte des Vormunds mit Telefonnummern) oder an anderer Stelle, z.B. Sozialarbeiter, Lehrer wie auch selbst gewählte Vertrauenspersonen
  • Die Bewohner werden durch das pädagogische Personal aktiv auf alle Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen und beim Vorbringen von Beschwerden unterstützt.
  • Dabei wird besonderer Wert auf die Aufgabe gelegt, den Bewohnern zu vermitteln, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und ihre Beschwerden tatsächlich ins Gewicht fallen.
  • Es erfolgt ein persönliches Gespräch, in dem die Kritik zunächst wertfrei geäußert werden kann. Diese wird dann im Rahmen einer Supervision mit allen Beteiligten diskutiert. Je nach Sachlage wird dann in großer Runde oder in einem Einzelgespräch das Problem mit dem Betreuten nochmals besprochen und zu einer einvernehmlichen Lösung gebracht.
  • Sachliche Kritik an allgemeinen Verfahrensabläufen wird dazu benutzt, die Strukturen der Einrichtung weiter im Interesse der Bewohner zu verbessern.
 
 
 

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung am Schlosspark  •  Gelderner Straße 32c  •  41189 Mönchengladbach
Tel. 0 21 66 / 95 86 65  •  Fax 0 21 66 / 55 14 45  •  E-Mail schreiben